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MeinLichtcoach AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Siller GmbH

       

                                                   

 l. Allgemeines

Die Siller GmbH bietet unter dem Markennamen #meinLichtcoach (fortlaufend das Serviceunternehmen genannt) die auf der Homepage www.meinlichtcoach.com angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.

1. Allgemeine Bestimmungen

   1.1  Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen der Serviceunternehmen.

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen dem Serviceunternehmen und dem Kunden geschlossenen Auftrags.

2.​ Auftragserteilung

   2.1 Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einer Auftragsbestätigung festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Die Leistungspakete sind online abrufbar und können kopiert werden.  Der Kunde erhält eine Kopie der Auftragsbestätigung in Papierform oder per E-Mail.

3. Preise / Angebot

   3.1 Grundsätzlich gelten die Preise lt. Aushang – Angebot oder Auftragsbestätigung. Eine Preisgarantie ist nur dann gültig, wenn diese im Angebot schriftlich vermerkt ist. Ist diese nicht vermerkt, gilt eine max. Angebotsgültigkeit von 14 Tagen als vereinbart. Erteilte Aufträge behalten Ihre Gültigkeit bis zum vereinbarten Liefertermin. Änderungen nach der Auftragserteilung werden immer zum Tagespreis nachgebucht. Eine Preisgarantie auf neu gebuchte Artikel und oder Dienstleistungen ist nicht gegeben. Hier gilt der aktuelle Tagespreis. 

   3.2 Sofern mündlich oder schriftlich durch das Serviceunternehmen die Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt: Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe (nach Herstelleranfrage) extra vereinbart ist, im Sinne des § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofern unverbindlich bis eine verbindliche Herstelleranfrage getätigt wurde.

Sollte es so sein, dass die Kosten darüber hinaus überschritten werden, so wird das Serviceunternehmen den Kunden – soweit möglich – vorher verständigen. Das Serviceunternehmen und der Kunde werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen.

 

ll. Service / Warenlieferung

 

4. Termine

   4.1 Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung / Lieferung einhalten.

Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird das Serviceunternehmen einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen.

Das Serviceunternehmen wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrichten.

Lieferverzögerungen aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Hersteller sind von Kunden bis zu 12 Wochen zu akzeptieren. Für Schäden oder Versäumnisse die durch den Lieferverzug entstehen wird keine Haftung übernommen. Darunter fallen mögliche Anfahrtskosten, Stornierungskosten von z.B. Handwerker oder ähnliches. Auch für Lieferverzögerungen durch unseren Versandpartner z.B. DPD wird nicht gehaftet. 

 

5. Abholung / Verbleiben

   5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware zum vereinbarten Termin entgegenzunehmen oder abzuholen. Sollte dies nicht geschehen, so kann das Serviceunternehmen Lagerkosten von 15 € netto pro Tag verrechnen.

   5.2 Hinsichtlich der Verpackten und kommissionierten Ware ist es so, dass dieses im Versandlager eine Zeitlang (bis zur Abholung oder nächst möglichem Versand) abgestellt werden muss. Ein Verwahrungsvertrag ist im Sinne des §§ 957 ABGB kommt aber, was ausdrücklich vereinbart ist, nicht zustande.

6. Qualitätscheck

   6.1 Der Kunde ermächtigt das Serviceunternehmen, für stichprobenartige Qualitätschecks der Ware der verschiedenen Hersteller, originalverpackte Produkte zu öffnen und diese für einen funktionscheck anzuschließen. Das Produkt wird nach dem Test wieder verpackt und mit einem neuen Klebeband verschlossen. 

 

7. Zahlung

   7.1 Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Aushang. Außer – siehe Punkt 3 – es wäre etwas anderes vereinbart.

  1. Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu begleichen. Die Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Aushang des Serviceunternehmens oder der Auftragsbestätigung. Sind keine Zahlungskonditionen auf der Auftragsbestätigung angeführt so gelten diese als vereinbart:

  • 40% Anzahlung bei Auftragserteilung

  • 40% vor Lieferung oder bei Lieferbereitschaft

  • 20% sofort nach Warenerhalt ohne Abzug spesenfrei auf das genannte Konto.

Das Serviceunternehmen ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

 

   7.2 Gegen Ansprüche des Serviceunternehmens kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

8. Warenlieferung

  8.1 Sofern im Rahmen des Vertrages mit dem Serviceunternehmen Waren geliefert werden (z.B. laut Projektliste) so gilt, dass sämtliche gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen des Serviceunternehmens im Eigentum derselben bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt oder verbaut werden, wenn die Forderungen vom Kunden beglichen sind. Verpfändungen  oder auch  Verkauf nach  erfolgter Zahlungseinstellung,  sind nicht gestattet. Pfändungen sind an das Serviceunternehmen zu melden.

   8.2 Die zugestellte Ware muss binnen 24 Stunden nach der Lieferung kontrolliert werden auf mögliche Beschädigungen oder auf mögliche Fehlmengen. Reklamation nach dieser Frist werden nicht mehr anerkannt.

   8.3 Weist das zugestellte Paket sichtbare Schäden von außen auf, muss die Annahme durch den Kunden verweigert werden, nur so können Schadenersatzansprüche gegenüber dem Paketzusteller gelten gemacht werden. Wird das Paket angenommen trotz sichtbaren Schäden geht jeweiliger Schadenersatzanspruch gegenüber dem Hersteller und Versender verloren.

 

9. Reklamationen

   9.1 Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB.

   9.2 Je nach Dienstleistungspaket das abgeschlossen wurde muss der Kunde Reklamationen/Gewährleistungsansprüche direkt an den Hersteller oder an das Serviceunternehmen mittels vorgesehenen Formulars senden. Über die weitere Vorgehensart wird der Kunde je nach Fall gesondert informiert. 

   9.3 Rücksendungen sind immer ausreichend Frankiert an die bekannt zu gebende Adresse zu senden. Nicht ausreichend frankierte Sendungen werden nicht angenommen und gehen zurück an den Absender, der alle Kosten selbst zu tragen hat.

10 . Erfüllungsort / Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Feldkirch Vorarlberg

 

Allgemein: Werden einzelne Passagen oder einzelne Wörter aus welchem Grund auch immer für ungültig erklärt, betrifft dies nur die Passage oder das Wort selbst, alle anderen Punkte der AGB bleiben davon unberührt und behalten vollumfänglich ihre Gültigkeit. 

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AGB #meinLichtcoach by Siller GmbH
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